23. Subsumtion 23.1 Ziff. I.1.1. AKS (Sexuelle Nötigung) Der Beschuldigte ergriff die Straf- und Zivilklägerin an den Haaren, drückte ihren Kopf zu seinem Glied und fixierte diesen dort, nachdem die Straf- und Zivilklägerin sich seiner Aufforderung, ihn oral zu befriedigen, verbal widersetzt hatte. Er wendete dadurch Gewalt an, um die verlangte, seitens der Straf- und Zivilklägerin erkennbar ungewollte sexuelle Handlung zu erzwingen, wodurch sich die vorbestehenden Machtverhältnisse akzentuierten.