Keine Rolle spielt es, ob das Opfer Widerstand leistet und dieser allenfalls gebrochen wird (BSK StGB-MAIER, N 20 zu Art. 189). Die Gewalt braucht nicht «schwer» zu sein (TRECHSEL/BERTOSSA, in: Praxiskommentar StGB, 4. Aufl. 2021, N 5 zu Art. 189). Bereits ein Niederdrücken, mit überlegener Körperkraft festhalten, brutal zu Boden stossen, in eine Telefonkabine drängen oder den Arm auf den Rücken drehen, kann unter Umständen als Gewalt definiert werden (BSK StGB-MAIER, N 22 zu Art. 189). Der Einsatz der überlegenen Kraft durch Festhal-