Aubergine und wollte diese der Straf- und Zivilklägerin vaginale einführen. Sie teilte ihm unmissverständlich mit, dass sie mit dem Einführen der Aubergine nicht einverstanden ist und setzte sich mit den Händen zur Wehr. Nachdem der Beschuldigte ihr gedroht hatte, er werde ansonsten zu seiner Freundin gehen, gab sie ihren Widerstand auf und der Beschuldigte führte ihr die AG.________ (Land) Aubergine vaginal ein. Der Beschuldigte wusste aufgrund ihrer Widerworte, dass die Straf- und Zivilklägerin keinen Geschlechtsverkehr mehr mit ihm wollte und mit dem erneuten vaginalen Einführen einer AG.________ Aubergine nicht einverstanden war.