Um den 5. Juli 2018 verlangte der Beschuldigte Geschlechtsverkehr von der Strafund Zivilklägerin und drohte ihr auf ihre Weigerung an, dass sie nicht mehr bei ihm leben könne, wenn sie nicht mitmachte. Die Straf- und Zivilklägerin liess den Geschlechtsverkehr nach den gemachten Erfahrungen aus Angst vor einem weiteren sexuellen Übergriff sowie aufgrund ihrer sozialen Abhängigkeit über sich ergehen. Während des Geschlechtsverkehrs besorgte der Beschuldigte erneut eine AG.________ (Land) Aubergine und wollte diese der Straf- und Zivilklägerin vaginale einführen.