41 gemachten Erfahrungen nach dem ersten Vorfall um den 22. Mai 2018 in Befürchtung eines erneuten sexuellen Übergriffs nicht widersetzen konnte. Er handelte in der Absicht, die Straf- und Zivilklägerin zum Verlassen des gemeinsamen Haushalts zu bewegen. Um den 20. Juni 2018 hatte der Beschuldigte sich vor dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr erneut eine AG.________ (Land) Aubergine besorgt. Während dem Geschlechtsverkehr führte er diese der Straf- und Zivilklägerin unbemerkt vaginal ein.