Wie der Beschuldigte anhand ihrer ausbleibenden Reaktion erkannte, war sie perplex und mit der Situation überfordert. Er wusste, dass sie sich in diesem Zustand nicht wehren würde, befahl ihr zu Warten, holte eine Gurke aus dem Kühlschrank und führte auch diese der Straf- und Zivilklägerin vaginal ein. Daraufhin schrie die Straf- und Zivilklägerin auf, und sagte, dass es ihr wehtue, er sie nicht «plagen» und damit aufhören soll. Daraufhin befahl der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin, sich auf allen vieren vor ihm hinzuknien, weil er mit seinem Penis in sie eindringen wolle.