Er begab sich zur auf dem Rücken liegenden, nach wie vor erregten Straf- und Zivilklägerin, küsste diese heftig auf den Mund und führte ihr unbemerkt und überraschend die Aubergine vaginal ein, wobei für ihn klar sein musste, dass sie nicht damit einverstanden war. Die Straf- und Zivilklägerin bemerkte anhand eines Kältegefühls, dass der Beschuldigte nicht mit dem Penis in sie eingedrungen war, sondern ihr eine AG.________ (Land) Aubergine eingeführt hatte. Wie der Beschuldigte anhand ihrer ausbleibenden Reaktion erkannte, war sie perplex und mit der Situation überfordert.