Um den 17. Juni 2018 hatte der Beschuldigte im abgedunkelten Wohnzimmer einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der Straf- und Zivilklägerin. Mitten im Akt stand er auf und holte eine AG.________ (Land) Aubergine aus dem Kühlschrank. Er begab sich zur auf dem Rücken liegenden, nach wie vor erregten Straf- und Zivilklägerin, küsste diese heftig auf den Mund und führte ihr unbemerkt und überraschend die Aubergine vaginal ein, wobei für ihn klar sein musste, dass sie nicht damit einverstanden war.