40 19. Beweisergebnis und erstellte Sachverhalte Der Beschuldigte betrat um den 22. Mai 2018 um ca. 01:55 Uhr das gemeinsame Schlafzimmer und verlangte von der Straf- und Zivilklägerin, dass sie ihn oral befriedigen solle. Die Straf- und Zivilklägerin weigerte sich. Der Beschuldigte packte sie an den Haaren, drückte ihren Kopf nach unten zu seinem Glied und fixierte sie dort, wodurch er sie zum Oralverkehr zwang. Diese Einwirkung hielt er bis zum Samenerguss aufrecht.