Anfangs freute sie sich, dass der Beschuldigte wieder einmal Geschlechtsverkehr mit ihr gewollt habe. Nachdem sie merkte, dass er sie wieder «verarscht» habe, sagte sie ihm, dass sie ihn eigentlich gern möge, fortan aber keinen Sex mehr mit ihm wolle (pag. 40, Z. 374 ff.). Ebenso stimmig erscheint, dass sie nach dem Vorfall um den 17. Juni 2018 ihre Wahrnehmungen schneller einordnen und sich gegen die unerwünschte sexuelle Handlung wehren konnte, sobald sie diese bemerkte. Der Sachverhalt gemäss Anklageschrift ist erstellt. 18.3.4 Zum Vorfall um den 5. Juli 2018