Die Straf- und Zivilklägerin riss die Aubergine heraus, sobald sie bemerkt hatte, dass der Beschuldigte nicht mit seinem Penis eingedrungen war, sondern ihr erneut eine Aubergine eingeführt hatte, weinte und beschimpfte den Beschuldigten, womit sie ihren Widerwillen nicht nur betätigt, sondern auch geäussert hat. Wie bereits erwähnt erscheint der Kammer besonders die Gefühlslage der Straf- und Zivilklägerin sowie die beschriebene Interaktion stimmig. Anfangs freute sie sich, dass der Beschuldigte wieder einmal Geschlechtsverkehr mit ihr gewollt habe.