Er wusste, dass sie die vaginale Penetration mit seinem Penis erwartete, aufgrund der Dunkelheit nicht sehen konnte, was er tat, und sich deshalb nicht gegen das Einführen würde wehren können. Die Straf- und Zivilklägerin riss die Aubergine heraus, sobald sie bemerkt hatte, dass der Beschuldigte nicht mit seinem Penis eingedrungen war, sondern ihr erneut eine Aubergine eingeführt hatte, weinte und beschimpfte den Beschuldigten, womit sie ihren Widerwillen nicht nur betätigt, sondern auch geäussert hat.