39 sen, einverstanden war. Während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs führte der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin unbemerkt eine AG.________ (Land) Aubergine vaginal ein. Er wusste, dass sie die vaginale Penetration mit seinem Penis erwartete, aufgrund der Dunkelheit nicht sehen konnte, was er tat, und sich deshalb nicht gegen das Einführen würde wehren können.