Die Straf- und Zivilklägerin schrie auf, und sagte, dass es ihr wehtue, er sie nicht «plagen» und damit aufhören soll. Daraufhin befahl der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin, sich auf allen vieren vor ihm hinzuknien, weil er mit seinem Penis in sie eindringen wolle. Stattdessen versuchte er ihr die Gurke anal einzuführen, was nur teilweise gelang. Die Straf- und Zivilklägerin bemerkte dies, schrie auf, zog die Gurke weg, beschimpfte den Beschuldigten und verliess das Zimmer. Angesichts ihrer Reaktion auf das vorausgegangene vaginale Einführen der Gurke und ihrer Aussage, er solle aufhören (pag.