38 aus dem Kühlschrank eine Gurke, um auch diese der Straf- und Zivilklägerin vaginal einzuführen. Auch in diesem Punkt erscheint die originelle, von der Straf- und Zivilklägerin beschriebene Interaktion, wonach der Beschuldigte habe sehen wollen, «wie gross ihr Loch sei», stimmig. Handelsübliche Gurken sind nämliche grösser als AG.________ (Land) Auberginen (vgl. hierzu auch die Beschreibung der Straf- und Zivilklägerin, pag. 730, Z. 4 ff.).