70, Z. 827) und nach wie vor erregte (pag. 98, Z. 439 ff.) Straf- und Zivilklägerin heftig auf den Mund und führte ihr die AG.________ (Land) Aubergine vaginal ein. Sie hatte erwartet, dass er mit dem Penis in sie eindringen würde, nahm stattdessen ein Kältegefühl wahr und bemerkte daher erst später, was genau passiert war. Ihre Aussage gegenüber der Kammer, wonach sich dies «gut angefühlt» habe, steht dem nicht entgegen (pag. 727, Z. 22).