36 tersuchung fand am 21. August 2018, mithin über einen Monat nach dem letzten Vorfall statt und deren Ergebnisse konnten stattgehabten freiwilligen oder unfreiwilligen Geschlechtsverkehr weder ausschliessen noch bestätigen (pag. 178; ebenso pag. 153 und pag. 157). Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass das Schreiben des Hausarztes des Beschuldigten vom 14. Oktober 2019, wonach «aus hausärztlicher Sicht […] zu keinem Zeitpunkt Hinweise auf die erhobenen Vorwürfe» bestanden hätten, keinen Beweiswert hat (pag.