(Spital) vom 17. November 2020, indem festgehalten wird, dass die Straf- und Zivilklägerin von Schuld- und Ekelgefühlen berichtet, die im Zusammenhang mit dem Erlebten stehen könnten (pag. 437). Dass im Rahmen der Therapie aufgrund der Sprachbarriere bis dahin noch keine Tataufarbeitung stattgefunden hatte und die Straf- und Zivilklägerin nur bei der Erstbefragung eingehend zu den «Gemüse-Vorfällen» um den 20. Juni 2018 und um den 5. Juli 2018 befragt wurde, dürfte die Verdrängungstendenzen noch verstärkt und das Erinnerungsvermögen verschlechtert haben. In Anbetracht ihrer sehr detaillierten, ausführlichen und stimmigen Erstaussagen sind die geringfügigen Widersprüche in ihren weiteren