im Hinblick auf den Opferschutz kaum nachvollziehbar ist. Die Aussagequalität legt nahe, dass sich an der zweiten und der staatsanwaltschaftlichen Befragung bis dahin eine gewisse Ermattung eingestellt haben dürfte. So sagte sie im Gegensatz zu ihrer Erstbefragung zu diesen Zeitpunkten jeweils nicht mehr in freier Erzählung aus, sondern antwortete zunehmend einsilbig, wobei auch die Fragen kaum mehr offen formuliert wurden (vgl. pag. 72, Z. 907 f.; pag. 101, Z. 573). Verbunden mit dem Zeitablauf zwischen den Befragungen sowie der Tatsache, dass sich die drei Vorwürfe gemäss Ziff.