729, Z. 27 und Z. 31). Aus den Einvernahmeprotokollen und der oberinstanzlichen Einvernahme ist zusammenfassend ersichtlich, dass sich die Befragungen der Straf- und Zivilklägerin vergleichsweise schwierig gestalteten. Wie die Kammer selbst feststellen konnte, verursachte das Thematisieren der Vorwürfe bei ihr eine grosse Belastung. Es ist, wie Fürsprecherin D.________ mehrmals anmerkte, aus Opferschutzaspekten grundsätzlich zu vermeiden, ein Opfer durch zahlreiche, lange Befragungen zu zermürben (vgl. pag. 729, Z. 14 ff.; pag. 80, Z. 1295).