32 Den Ablauf des Vorfalls um den 22. Mai 2018 schilderte die Straf- und Zivilklägerin dennoch konstant, gleichbleibend und ohne wesentliche Widersprüche (pag. 67, Z. 706 ff.). Sie erwähnte bei beiden Befragungen dieselben Details, beispielsweise ihre Geruchswahrnehmungen (pag. 68, Z. 755; pag. 96, Z. 366 ff.) sowie den nachfolgenden, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr (pag. 68, Z. 739 f.; pag. 101, Z. 546 ff.). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sagte sie, scheinbar in Abweichung zu ihren früheren Aussagen, sie «habe den Penis freiwillig geküsst» (pag.