728, Z. 29). Es bedürfte eines grossen schauspielerischen Könnens und erheblicher krimineller Energie, dies vorzugaukeln. Dies deckt sich zugleich mit dem Bericht von Solidarité Femmes vom 18. September 2018, der erstellt wurde, als die Straf- und Zivilklägerin im Frauenhaus war (pag. 196 f.). Die dort vermerkten starken körperlichen Reaktionen wie Schwitzen und Zittern beim Besprechen der Vorwürfe, die auf den Beobachtungen der Verfasserin und nicht auf Angaben der Straf- und Zivilklägerin beruhen, passen zum Eindruck an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung.