Es wäre in diesem Fall ferner zu erwarten, dass sie direkt und zielgerichtet auf die Vorwürfe zu sprechen gekommen wäre. In ihren Erstaussagen fokussierte sie sich jedoch nicht auf die hier zu behandelnden Vorwürfe, sondern erzählte frei, was ihr alles wiederfahren sei. Die Art der Vorwürfe und ihr Aussageverhalten stehen der Hypothese einer falschen Anschuldigung klar entgegen. Dies wird bestärkt durch den persönlichen Eindruck vor der Kammer. Ihre wellenartig auftretenden Gefühlsregungen beim erneuten Thematisieren der Vorwürfe rund 4 ½ Jahre später wirkten sehr authentisch (vgl. pag. 725, Z. 24 f., Z. 33 und Z. 45 ff.; pag. 727, Z. 18; pag. 728, Z. 29).