und beschrieb zunächst ausführlich die Entstehung der Beziehung, ihren Umzug in die Schweiz sowie das Zusammenleben mit dem Beschuldigten. Erst auf der sechsten Seite des Einvernahmeprotokolls merkte sie nahezu beiläufig an, dass der Beschuldigte sie zum Trinken seines Samenergusses gezwungen habe und ging danach auf die Folgen des Vorfalls ein (pag. 37, Z. 237 ff.). Auf den Vorfall angesprochen erklärte sie von sich aus und ungefragt, dass der Geschlechtsverkehr bis dahin immer einvernehmlich gewesen sei (pag. 38, Z. 280 f.), wie auch der darauffolgende Geschlechtsverkehr (pag. 39, Z. 324 ff.).