29 18.2.1 Zu den Erstaussagen der Straf- und Zivilklägerin sowie der behaupteten Falschaussage Die Erstaussagen der Straf- und Zivilklägerin vom 11. Oktober 2018 zeichnen sich durch eine Fülle an Realkennzeichen und einem Mangel an Aggravationstendenzen aus. Sie berichtete fast ausschliesslich in freier Erzählung (pag. 34 ff.) und beschrieb zunächst ausführlich die Entstehung der Beziehung, ihren Umzug in die Schweiz sowie das Zusammenleben mit dem Beschuldigten.