Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Die Vorinstanz hat die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin zutreffend zusammengefasst und es wird auf ihre Ausführungen (Ziff. III.C.3.17.-C.3.20 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 603 ff.) sowie das Protokoll der oberinstanzlichen Einvernahme verwiesen (pag. 723 ff.).