112, Z. 160 f. und Z. 167 ff.). Das mehrmalige Vorsprechen bei der Polizei und dem Sozialdienst der Gemeinde F.________ (Ort) trotz der Sprachbarriere und der (nach Auffassung der Kammer glaubhaften) Furcht vor dem Beschuldigten bezeugt ihre schwierige Situation.