demgegenüber Z. 326 ff.) und habe ihn sowie seinen Sohn in Lebensgefahr gebracht (pag. 115, Z. 309 ff.). Überdies habe sie ihn ausgenutzt, um in die Schweiz einreisen zu dürfen (pag. 114, Z. 243) und an Geld zu kommen (pag. 112 f., Z. 186 ff.), wie sie es schon mit vielen Männern getan habe (pag. 116, Z. 339 ff.). Fragen zu Vorwürfen der Straf- und Zivilklägerin drehte er auffallend ins Gegenteil und wich der Fragestellung aus (vgl. beispielhaft pag. 118, Z. 437 ff.; pag. 118, Z. 458 f.; pag. 116, Z. 382 ff.). Einzelne dieser Vorwürfe sind zwar in obe-