Zu untersuchen sind die vorerwähnten vier Vorfälle gemäss der Anklageschrift, wofür in erster Linie die Aussagen der Parteien entscheidend sind. Dennoch erscheint es im Hinblick auf die folgende Aussagenanalyse zentral, die Dynamik und die Chronologie der Beziehung im Blick zu behalten. Anders als die Vorinstanz geht die Kammer davon aus, dass diese Umstände Rückschlüsse für die Aussagenanalyse zulassen. Die sozialen Umstände der Straf- und Zivilklägerin sowie die daraus resultierende limitierte Widerstandsfähigkeit sind überdies Gegenstand des Anklagesachverhalts.