22 glaubhaft und die zur Anklage gebrachten Vorwürfe damit erstellt (zum Ganzen pag. 750 ff. und pag. 758). 15.3 Seitens der Privatklägerschaft Fürsprecherin D.________ verwies auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft und führte ergänzend an, die Straf- und Zivilklägerin sei wirtschaftlich, sozial und emotional völlig vom Beschuldigten abhängig gewesen. Ein Komplott im Hinblick auf einen ausländerrechtlichen Härtefall könne aufgrund ihrer Sprachkenntnisse ausgeschlossen werden.