Insgesamt sei somit auf seine Aussagen abzustellen. Die Vermutung, wonach die Vorwürfe im Hinblick auf eine ausländerrechtliche Härtefallbewilligung erfunden worden seien, liege aufgrund der äusseren Ereignisse nahe. Gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten seien somit alle Vorwürfe widerlegt (zum Ganzen pag. 746 ff., pag. 756 f.). 15.2 Seitens der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft bringt vor, ein mögliches Motiv der Straf- und Zivilklägerin für eine Falschbelastung sei nicht ersichtlich.