15. Vorbringen der Parteien 15.1 Seitens der Verteidigung Die Verteidigung macht oberinstanzlich geltend, dass erhebliche Zweifel an der Aussagenehrlichkeit der Straf- und Zivilklägerin bestünden. Ihre Angaben seien in vielen Bereichen nicht gestützt, sondern gar widerlegt worden. Dies habe auch die Vorinstanz erkannt und entsprechende Freisprüche ausgefällt. Bis zu ihrem Eintritt in das Frauenhaus habe sie nie Vorkommnisse wie die angeklagten erwähnt. Zahlreiche ihrer Schilderungen seien nicht miteinander zu vereinbaren.