Um den 05.07.2018 hatten sie erneut einvernehmlichen Beischlaf. Während dem Akt holte A.________ erneut eine Aubergine. Sie wehrte sich verbal und durch Abwehrbewegungen mit den Händen. Gegen ihren ausdrücklichen Willen kam es zum dritten Mal in der Folge zu einer vaginalen Penetration mit einer Aubergine.