und umgekehrt auf das Fehlen von Phantasiesignalen (insbesondere Verlegenheit oder Übertreibungen) zu überprüfen. Entscheidend ist, ob die aussagende Person unter Berücksichtigung der Umstände, ihrer intellektuellen Leistungsfähigkeit und der Motivlage eine solche Aussage auch ohne realen Erlebnishintergrund machen könnte.