Kontext zu prüfen sind, weshalb bereits bei der Begründung des Urteils vom 15. Dezember 2022 eine gesamthafte Würdigung vorgenommen wurde (E. 14.3), was vom Bundesgericht sodann nicht beanstandet wurde (Urteil des Bundesgerichts 6B_762/2023 vom 28. Dezember 2023 E. 2.2.1 bis 2.3). Die Beweiswürdigung wird deshalb integral übernommen. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch deshalb, weil im Rahmen der rechtlichen Würdigung ein Freispruch zu ergehen hat.