Betreffend die drei Vorwürfe der sexuellen Nötigung hat das Bundesgericht dagegen verbindlich festgestellt, dass nicht ersichtlich sei, dass die Kammer den Sachverhalt unvollständig oder willkürlich festgestellt oder gewürdigt hätte (Urteil des Bundesgerichts 6B_762/2023 vom 28. Dezember 2023 E. 2.3 bis 2.3.3). Die Würdigung, wonach sämtliche Anklagevorwürfe gestützt auf die Aussagen der Strafund Zivilklägerin als erstellt erachtet werden und die Aussagen des Beschuldigten durchwegs unglaubhaft sind, hat daher nach wie vor volle Gültigkeit auch betreffend den Vorfall vom 20. Juni 2018, zumal alle Vorwürfe im gleichen, ehelichen