Sie sind im Neubeurteilungsverfahren lediglich formell neu zu verkünden, da sie infolge der integralen Kassation des ersten oberinstanzlichen Urteils nicht in Rechtskraft erwachsen sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_16/2016 vom 28. Dezember 2016 E. 2.3.2). Materiell zu prüfen sind diejenigen Punkte, die aufgrund der verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts einer erneuten Beurteilung bedürfen. Die Beschwerde vor Bundesgericht wurde betreffend Verurteilung des Beschwerdeführers wegen sexueller Nötigung, angeblich mehrfach begangen am 22. Mai 2018, 17. Juni 2018 und 5. Juli 2018 sowie wegen Schändung, angeblich began-