SR 173.110]). Ausgangspunkt bildet vorliegend das Urteil des Bundesgerichts 6B_762/2023 vom 28. Dezember 2023, in dem das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts SK 21 562 vom 15. Dezember 2022 integral aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurückgewiesen hat. Durch das kassatorische Rückweisungsurteil des Bundesgerichts existiert das Urteil des Obergerichts SK 21 562 vom 15. Dezember 2022 formell nicht mehr. Dennoch ist die Sache nicht erneut als Gesamtes zu beurteilen.