Mit dieser Einladung folge die Pflicht des Berufungsgerichts, solche Beweisanträge auch anzuhören und zu erwägen, ob es diese zulasse oder nicht. Sofern sich das Berufungsgericht auf diesen Entscheid berufe und die Beweisanträge systematisch abweise, ohne deren Relevanz für das vorliegende Verfahren zu prüfen, handle jenes willkürlich und verletze insbesondere das rechtliche Gehör des Berufungsführers. Da das Berufungsgericht mit Verfügung vom 19. Januar 2024 das Beweisverfahren wieder geöffnet habe, stehe es dem Berufungsführer zu, dass seine Beweisanträge hinreichend geprüft und ein allfälliger Abweisungsentscheid ebenso hinreichend begründet werde. So oder anders sei das Be-