6.3 Beschuldigter/Berufungsführer (Stellungnahme) Im Rahmen der Stellungnahme vom 11. Oktober 2024 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge (pag. 1036 ff.): 1. Die Anträge 1 und 2 der Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 9. August 2024 seien gutzuheissen. 2. Die Anträge 3 und 4 der Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 9. August 2024 seien abzuweisen und die Berufungsanträge des Berufungsführers gutzuheissen.