3.1. zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3.2. zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 18'000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei; 3.3. zur Bezahlung der anteilmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie der anteilmässigen Verfahrenskosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens.