13 6.2 Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin Im Rahmen der Stellungnahme vom 9. August 2024 stellte die Generalstaatsanwaltschaft die folgenden Anträge (pag. 1017; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. September 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1.1. der Einstellung wegen mehrfachen Tätlichkeiten infolge Verjährung; 1.2. des Freispruchs von der Anschuldigung der Drohung; 1.3. der Einstellung des Widerrufsverfahrens.