Als Anspruch formeller Natur führe eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache selbst zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Im konkreten Fall stelle die Nichtabnahme der beantragten Beweisanträge die Verletzung des rechtlichen Gehörs dar. Inwiefern die Beweisanträge (namentlich die beantragten Zeugen) zur Klärung der Sachlage beitragen könnten, sei bereits in der Eingabe vom 28. März 2024 dargelegt worden. Weiter werde diesbezüglich in Bezug auf die konkrete Beweiswürdigung der einzelnen Sachverhalte auf die im Rahmen der obergerichtlichen Verhandlung gemachten Ausführungen verwiesen.