Zur Begründung der gestellten Anträge hielt der Beschuldigte in seiner Stellungnahme fest, dass hinsichtlich des Vorhaltes der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 20. Juni 2018 in F.________ (Ort), wie bereits in der Verfügung vom 19. Januar 2024 Ziffer 2 angekündigt worden sei, ein Freispruch erfolgen solle. Diesbezüglich werde auf die Ausführungen anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung sowie der Bundesgerichtsbeschwerdeschrift verwiesen. Die übrigen Verurteilungen resp. Anklagepunkte wegen sexueller Nötigung, angeblich begangen um den 22. Mai 2018, um den 17. Juni 2018 sowie um den 5. Juli 2018 in F.___