5. Die Schadenersatzforderungen der Privatklägerschaft seien abzuweisen und die dem Berufungsführer auferlegte Schadenersatzpflicht gegenüber der Beschwerdegegnerin GSI des Kantons Bern (CHF 3'306.00 und 4'423.30) sowie die Genugtuungszahlung gegenüber der Beschwerdegegnerin C.________ (CHF 6'000.00) aufzuheben. 6. Es sei dem Berufungskläger für das vorliegende Berufungsverfahren (Neubeurteilungsverfahren) die amtliche Verteidigung zu bestätigen und der unterzeichnende Rechtsanwalt als amtlicher Verteidiger einzusetzen.