6. Anträge und Vorbringen der Parteien im Neubeurteilungsverfahren 6.1 Beschuldigter/Berufungsführer (Berufungsbegründung) Im Rahmen der schriftlichen Berufungsbegründung vom 25. Juli 2024 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge (pag. 1004): 1. Die Berufung sei gutzuheissen und der Berufungsführer vom Vorhalt der sexuellen Nötigung, angeblich mehrfach begangen um den 22. Mai 2018, um den 17. Juni 2018, um den 5. Juli 2018 sowie um den 20. Juni 2018 (oberinstanzlich verurteilt wegen Schändung), vollumfänglich freizusprechen (Dispositiv II des Urteils vom 15. Dezember 2022).