11 sende Bemerkungen verzichtet (pag. 1048). Seitens des Beschuldigten wurden mit Eingabe vom 24. Oktober keine abschliessenden Bemerkungen getätigt und die Honorarnote eingereicht (pag. 1049 f.). Mit Eingabe vom 25. Oktober 2024 wurde seitens der Straf- und Zivilklägerin ebenfalls auf abschliessende Bemerkungen verzichtet und die Honorarnote eingereicht (pag. 1053 ff.). Hiervon wurde den Parteien mit Verfügung vom 30. Oktober 2024 Kenntnis gegeben (pag. 1057 f.).