zureichen (pag. 1021). Am 11. Oktober 2024 reichte der Beschuldigte innert erstreckter Frist eine Stellungnahme zur Anschlussberufung zu den Akten (pag. 1036 ff.). Mit Verfügung vom 14. Oktober 2024 wurden die Parteien aufgefordert, innert Frist abschliessende Bemerkungen und die Parteivertreter ihre Kostennoten einzureichen (pag. 1042 f.). Seitens der Generalstaatsanwaltschaft wurde auf abschlies-