Mit Verfügung vom 15. Mai 2024 ordnete die Verfahrensleitung für die Neubeurteilung das schriftliche Verfahren an und forderte den Beschuldigten auf, innert einer Frist von 30 Tagen eine schriftliche Begründung einzureichen (pag. 970). Mit Eingabe vom 25. Juli 2024 reichte der Beschuldigte innert erstreckter Frist eine schriftliche Begründung ein (pag. 1003 ff, zum Inhalt vgl. nachfolgende Ziff. 6.1). Mit Verfügung vom 30. Juli 2024 (pag. 1009 f.) wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, innert Frist eine Stellungnahme zur schriftlichen Begründung der Berufung des Beschuldigten einzureichen (pag.