Rechtsbegehren Ziff. 3 wurde dadurch begründet, aus den Gesprächsprotokollen könnten sich wichtige Informationen in Bezug auf die behaupteten angeblichen Vorfälle ergeben (pag. 941). Die Edition der Rentenbescheinigungen aus T.________(Staat) sei hingegen notwendig, um zu beweisen, dass die Privatklägerin entgegen ihren Aussagen nicht mittellos sei (pag. 941). Mit Verfügung vom 3. April 2024 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zu den gestellten Beweisanträgen des Beschuldigten einzureichen (pag. 944). Sowohl die Straf- und Zivilklägerin (Eingabe vom 5. April 2024, pag. 948) als auch die Generalstaatsanwaltschaft (Eingabe vom 21. April 2024, pag.